: Teilrückzug der Pohlmann-Anklage
Im Strafprozeß gegen den „Hühnerbaron“ Anton Pohlmann und seinen Sohn Stefan (vgl. Seite 7) ist der Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung eines Farmarbeiters vom Tisch. Der Anklagepunkt wurde gestern nachmittag nach einer widersprüchlichen Aussage des Hauptbelastungszeugen Fikret Özdemir vor dem Landgericht Oldenburg fallengelassen. Weiterhin verantworten muß sich Anton Pohlmann in dem Prozeß, der am Donnerstag fortgesetzt wird, wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei anderen Fällen sowie wegen 30 Vergehen gegen Bestimmungen zum Schutz von Tieren und Verbrauchern. dpa/taz
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