■ Tegel darf weiter fliegen: Rosinenbomberrecht
Was waren das für schöne Zeiten, als in der Frontstadt noch alliiertes Besatzungsrecht herrschte. Niemand wurde zur Bundeswehr gezwungen. Mit AFN rockte man im Takt. Und drohten Versorgungskrisen, nahm man Rosinenbomber über den Häuserschluchten gerne in Kauf. Für das Oberverwaltungsgericht, das gestern die Klage von Anwohnern des Tegeler Airports abwies und den Flugbetrieb weiter für rechtskräftig befand, gilt alliiertes Recht noch immer – als hätte es den Fall der Mauer oder das Überleitungsgesetz der Flugplätze in deutsches Luftverkehrsrecht 1990 nie gegeben. In feister Rosinenbombermanier und gegen den Anspruch der Kläger, die innerstädtischen Überflieger zu stoppen, hat sich das Gericht damit nicht allein der neuen Rechtslage, sondern zugleich den Realitäten verweigert. Verweigert, mit den Klägern ins Boot zu steigen, aber hat sich besonders der Bund. Statt mit dem Überleitungsgesetz ernst zu machen, hat er sich vor der eigenen Verantwortung und den genervten Berlinern versteckt. Das riecht nach „Regierungsflughafen Berlin-Tegel“. Rolf Lautenschläger
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