: Teestuben kein tabu für Polizei
Leipzig/Bremen taz ■ In letzter Instanz gescheitert ist die Klage eines Teestuben-Besitzers gegen das Land Bremen. Der kurdische Gastronom hatte versucht, der Polizei das Betreten seines Etablissements gerichtlich zu untersagen. Sein Vorwurf: Die Kontrollen würden die Teestuben stigmatisieren. Mit seiner Klage war er indes nach einander vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Nun bestätigte auch der Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig die Rechtsauffassung der vorherigen Instanzen. Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) begrüßte die Entscheidung: Sie stärke „die rechtliche Grundlage der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden“.