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in kürze MIETURTEILTauben sparen Miete

Wenn sich Tauben vor den Fenstern einnisten, kann der Mieter nach einem Urteil des Amtsgericht Pforzheim die Miete kürzen. Eine Frau hatte ihre Miete wegen Taubenbefalls um 30 Prozent gekürzt. Das war rechtens, entschied die Justiz. Taubenkot gilt als gesundheitsgefähdend. (ap)

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