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Tarifkündigung durch Arbeitgeber erschwert

Kassel (AFP) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel hat die außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen durch Arbeitgeber erschwert. Nach einem Urteil von gestern ist eine Kündigung unter Berufung auf die wirtschaftliche Lage sechs Monate im voraus unwirksam, solange eine konjunkturelle Verbesserung in diesem Zeitraum nicht ausgeschlossen werden kann (Az. 4 AZR 363/96).

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