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Tarifaushöhlung ein Ende setzen

■ betr.: „Arbeitssenatorin bricht Ta rifvertrag“, taz vom 21.7. 97

Staatssekretär Haupt sollte es eigentlich besser wissen: Bereits im November 1996 wurde in zweiter Instanz durch das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden (Az.: 4 Sa 72/96 – 17 Ca 120443/96), daß die gängige Praxis der Berliner Senatsverwaltung, für Arbeit ihren nach AFG geförderten Angestellten niedrigere Löhne zu zahlen, unrechtmäßig ist. Das AFG regelt letztlich nur die zu zahlenden Zuschüsse der geförderten Arbeit, (noch) nicht aber die Höhe des Lohnes.

Wenn Herr Haupt (SPD) behauptet, Tarifverträge würden ein Gesetz aushebeln, hat er wohl schon verdrängt, daß in diesem Land die Löhne durch die Tarifparteien ausgehandelt werden. Es ist zu befürchten, daß das Lohnabstandsgebot des AFG faktisch – auf dem Umweg über die Arbeitsmarktpolitik – einen Eingriff des Gesetzgebers in die Tarifautonomie darstellt. Anstatt über Jahre hinweg ihren AFG-geförderten Beschäftigten den Lohn zu kürzen, könnte Frau Bergmann als ÖTVlerin ja auch die Rechtswidrigkeit der Regelungen des AFG anprangern. Aber es ist schon einfacher, den Beschäftigten weniger Lohn zuzumuten und dafür den Schwarzen Peter nach Bonn zu schieben. Spätestens im Dezember, wenn das Bundesarbeitsgericht über die Revision der Sensatverwaltung entscheidet, wird hoffentlich der immer stärkeren Tarifaushöhlung zahlreicher AFG-geförderten Beschäftigungen ein Ende gesetzt. Anke Selent

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