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Archiv-Artikel

THEMA DES TAGES

Gesundheitsreform in der Praxis

Seit dem 1. Januar wird in den Arztpraxen mit Bargeld hantiert. Jeder Kassenpatient muss einmal im Quartal 10 Euro an seinen Arzt entrichten. Diese behält der Mediziner als einen Teil seines Honorars, bekommt jedoch entsprechend weniger von der Krankenkasse vergütet. In Berlin wurden wegen der Bargeldsummen bereits Arztpraxen ausgeraubt. Kassenfunktionäre klagen über erheblichen Arbeitsaufwand und Kosten. Eine Umfrage der Ärzte-Zeitung hat andererseits ergeben, dass der organisatorische Ablauf der Praxisgebühr bei 88 Prozent von 5.000 befragten Medizinern „gut bis sehr gut“ funktioniert. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) in Berlin plant nun bereits, ihren Mitgliedern die Praxisgebühr zu erlassen, wenn sie sich an einen bestimmten Hausarzt binden. Der soll sie stärker betreuen, um damit Überweisungen an teure Spezialisten zu vermeiden. Seit Beginn des Monats erlässt die Berliner AOK diabeteskranken Mitgliedern die vierteljährlichen 10 Euro, wenn sie sich an einem Behandlungsprogramm der Krankenkasse beteiligen. Für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen brauchen die Ärzte keine Gebühr einzutreiben.