: TA Sonderabfall verabschiedet
Bonn (ap) - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den letzten Teil der Technischen Anleitung Sonderabfall verabschiedet, der die Ablagerung von Sondermüll in der Bundesrepublik regelt. Wie das Bonner Umweltministerium dazu mitteilte, dürfen künftig oberirdisch nur noch Abfälle auf Sondermülldeponien gelagert werden, wenn sie bestimmte chemisch-physikalische Zuordnungswerte einhalten, die auch auf Dauer eine umweltverträgliche Ablagerung gewährleisten sollen. Sondermüll, der diese Anforderungen nicht erfüllt, kann nur noch untertägig durch vollständigen Einschluß in wasser- und luftundurchlässigem Salzgestein entsorgt werden. Kernstück der verabschiedeten Regelungen ist ein Langzeitsicherheitsnachweis, mit dem belegt werden muß, daß die im Salzgestein abgelagerten Abfälle tatsächlich nicht mehr in die Umwelt gelangen können.
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