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Surfen im Job kein Kündigungsgrund

WESEL dpa ■ Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit hundert Stunden im Jahr privat das Internet nutzt, ist das kein Grund für eine fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Wesel entschieden. Der Arbeitgeber müsste zuvor ein ausdrückliches Verbot der privaten Internetnutzung aussprechen. Selbst wenn Beschäftigte dagegen verstießen, müsste dies zunächst mit einer Abmahnung gerügt werden. Das erklärten die Richter in der gestern bekannt gewordenen Urteilsbegründung. Wenn aber kein Verbot ausgesprochen worden sei, könnten die Arbeitnehmer sogar von einer Duldung der privaten Internetnutzung ausgehen.

(Az.: 5 Ca 4021/00).

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