in kürze BUNDESGERICHTSHOF : Suff mildert Buße nicht
Der Bundesgerichtshof will alkoholisierte Täter nicht mehr in den Genuss einer Strafmilderung kommen lassen. Ist die Trunkenheit selbst verschuldet, bestehe kein Grund für Strafnachlass, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil (Az: 3 StR 435/02, 27. 3. 2003). (dpa)