: Süssmuth wettert gegen §218–Kritiker
■ Familienministerin Süssmuth verteidigt das umstrittene Zwangsberatungsgesetz zum §218 gegen seine Kritiker
Bonn (dpa) - Bundesfamilienministerin Rita Süssmuth (CDU) hat die Kritiker des von ihr geplanten Beratungsgesetzes zum Abtreibungsparagraphen 218 am Montag in Bonn scharf angegriffen. Es sei in den letzten Tagen eine „breit angelegte Falschinformationskampagne“ gegen das geplante Gesetz gestartet worden, erklärte Frau Süssmuth im Pressedienst ihres Ministeriums. „Mit unerträglichen falschen Behauptungen werden die Frauen und die Öffentlichkeit über das beabsichtigte Gesetz bewußt irregeführt.“ Es sei nicht länger akzeptabel, daß dieses Thema mit verfälschenden Argumenten zur Angst– und Panikmache bei Frauen eingesetzt werde. Ein vielfältiges, „plurales“ Beratungsangebot werde ausdrücklich festgeschrieben, sagte die Ministerin. Im Diskussionsentwurf für das Beratungsgesetz heiße es bereits jetzt: „Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots von Beratungsstellen für Schwangere ist eine öffentliche Aufgabe. Sie obliegt den Ländern, die dabei die Vielfalt der Träger von Beratungsstellen zu berücksichtigen haben.“ Frau Süssmuth wies die Behauptung zurück, daß künftig der Arbeitgeber bei Abtreibungen mitentscheiden solle. Dies habe „mit der Wirklichkeit des geplanten Gesetzes nichts, aber auch gar nichts zu tun“. Nirgendwo stehe, daß eine Frau oder ihre Angehörigen bestimmte Hilfen in Anspruch nehmen „müssen“. Ob eine Frau von einem Angebot Gebrauch mache, sei allein ihre Entscheidung. Niemand denke daran, daß Beratungsstellen ohne Wissen der Frau mit deren Partner Kontakt aufnehmen oder sich für sie beim Arbeitgeber verwenden. Weil die wichtige Rolle des sozialen Umfeldes der Schwangeren aber völlig unumstritten sei, sollen nach dem Gesetzentwurf mit ausdrücklicher Zustimmung der Schwangeren auch Personen in die Beratung einbezogen werden können, die zur Bewältigung der Not– oder Konfliktlage beitragen könnten, sagte Frau Süssmuth.
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