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Süßholzraspeln erlaubt

Bundesweite Rückrufaktion für Zuckersterne

Achtung! Achtung! Hier spricht die Süßholzraspelpolizei. Wie der Bremer Süßwarenhersteller Hachez am Montag mitteilte, ist ein kürzlich veranlasster Rückruf von Zuckersternen am Montag auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet worden. Einige 100-Gramm-Packungen mit sogenannten Fondantsternen könnten Schimmel aufweisen, der gesundheitsgefährdend sein kann. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es selbstverständlich den Kaufpreis ersetzt und sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt. Nach ersten Erkenntnissen der Süßholzraspelpolizei gilt die Rückrufaktion nicht für menschliche Zuckersterne und andere Süßlinge wie zum Beispiel Zuckerschnuten. Auch weiterhin darf die Bevölkerung gerade in der Vorweihnachtszeit ihre Nächsten und Liebsten ohne Probleme als „Zuckerstern“ oder sogar „süße Zuckerschnute“ bezeichnen. Diese Koseformen weisen keinen Schimmelbefall auf, sondern machen zeitlos glücklich und sind sogar gesundheitsfördernd. Allerdings mahnt die Süßholzraspelpolizei, dass man es dabei als Verbraucher nicht übertreiben sollte. Schlagerzeilen wie „Du, mein süßer Zuckerstern, / ich hab dich zum Fressen gern“ können gegebenenfalls leichte Ekelgefühle und schweren Liebesentzug zur Folge haben.

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