Stuttgart 21 im Landtag: Die Volksabstimmung kommt

Baden-Württembergs Landtag lehnte am Mittwochabend den Ausstieg aus dem Finanzierungsvertrag mit der Bahn ab. Damit ist der Weg frei für die Volksabstimmung.

Medienwirksame Unterschrift: SPD-Finanzminister Schmid (links), Ministerpräsident Kretschmann (rechts daneben), die grüne Fraktionschefin Sitzmann und SPD-Fraktionschef Schmiedel (rechts) unterzeichnen den Antrag zur Volksabstimmung über Stuttgart 21. Bild: dpa

STUTTGART dapd/dpa | Der baden-württembergische Landtag hat den Weg für eine Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" freigemacht. Die Mehrheit des Hauses lehnte am Mittwochabend das sogenannte Kündigungsgesetz ab, das einen Ausstieg des Landes aus dem Finanzierungsvertrag mit der Bahn vorsieht.

Die Regierungsfraktionen beantragten im Anschluss eine Volksabstimmung. Nach Artikel 60 der Landesregierung wird dazu ein Drittel der Abgeordneten benötigt. Das Scheitern des Gesetzes war dafür die Voraussetzung und von der grün-roten Koalition, die bei "Stuttgart 21" gegensätzliche Positionen vertritt, beabsichtigt.

Der Abstimmung war eine mit scharfen Angriffen und lautstarken Zwischenrufen durchsetzte Debatte vorausgegangen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) betonte, die Bahn habe nun selbst eingeräumt, dass bei "Stuttgart 21" die Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro fast erreicht sei. Damit liefere sie selbst das Argument für einen Ausstieg.

CDU fordert Klarheit über Ausstiegskosten

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Hauk erneuerte seine Kritik am Inhalt des Gesetzes und am Verfahren, durch das die grün-rote Landesregierung die Volksabstimmung auf den Weg bringe. Er forderte die Regierung auf, den Menschen im Vorfeld der Volksabstimmung "reinen Wein" über Schadenersatzforderungen, die verkehrlichen Nachteile durch den Projektabbruch und die Beeinträchtigungen bei der möglichen Kopfbahnhofsanierung einzuschenken.

Mit Blick auf die Argumentation der Regierung, wonach "Stuttgart 21" deutlich teurer geworden und damit die Geschäftsgrundlage weggefallen sei, sagte Hauk: "Es gibt keine Kostensteigerung." Er rief die wahlberechtigten Baden-Württemberger auf, am 27. November zur Volksabstimmung zu gehen und dem Vertragsbruch eine Absage zu erteilen. "Sorgen Sie mit Ihrer Stimme für eine klare Entscheidung", appellierte der an die Bürger.

Grüne rügen die Bahn

Grünen-Energieexperte Daniel Renkonen hielt Hauk vor, er wolle die Kostensteigerungen nicht wahrhaben: "Die CDU-Fraktion kuscht vor der Deutschen Bahn AG." Mit "Stuttgart 21" habe sie sich ein gewaltiges Ei ins Nest gelegt und lenke jetzt von den eigenen Problemen ab. Die Bahn habe das Land beim Vertragsabschluss 2009 über die wahren Kosten im Unklaren gelassen. "Das ist der wahre Skandal. Allein dieses Vorgehen rechtfertigt die fristlose Kündigung des Vertrags", sagte Renkonen. FDP-Verkehrsexperte Jochen Haussmann hielt dagegen, die FDP sehe gar kein vertraglich legitimiertes Kündigungsrecht.

SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel sagte, man habe gute Gründe zu glauben, dass der Kostenrahmen eingehalten werde. "Wir sind mitnichten an der Kostenobergrenze", sagte Schmiedel. Es seien 50 Prozent der Bauarbeiten und 90 Prozent der Tunnelbauten vergeben, dabei greife das vereinbarte Festpreissystem.

Schmiedel verteidigte, dass seine Partei auf einer Volksabstimmung nach den Regeln der Verfassung beharrt habe und nicht dem Drängen der Grünen nach einer unverbindlichen Volksbefragung nachgegeben habe. "So wie wir Regeln haben für Gesetze, gelten auch bei der Volksabstimmung die Gesetze der Verfassung und die schreibt ein Quorum vor."

Die Landesverfassung schreibt vor, dass bei einer Volksabstimmung ein Drittel der Wähler, also rund 2,6 Millionen Menschen, für ein Vorhaben stimmen muss, um zum Erfolg zu führen. Obwohl Beobachter es für unwahrscheinlich halten, dass diese Hürde übersprungen werden kann, zeigte sich Schmiedel zuversichtlich. "Da ist überhaupt nichts gegessen", sagte er.

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