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Stutenmilch hilft...

■ ... aber Krankenkasse muß nicht zahlen

Celle „Stutenmilch ist kein Arzneimittel und grundsätzlich auch kein Heilmittel, selbst wenn sie nachweislich gegen Neurodermitis geholfen hat.“

Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen in Celle eine Klage abgewiesen, die die Eltern eines seit seiner Geburt an der Hautkrankheit leidenden Kindes gegen die Krankenkasse führten. Sie wollten die Kosten von 600 Mark für neun Liter Stutenmilch ersetzt bekommen. In dem Urteil heißt es, eine Ausnahme könne nur gemacht werden, wenn die Beschaffungskosten für die Stutenmilch die Ausgaben für „gewöhnlich gebrauchte Lebensmittel“ derart überstiegen, daß sie dem Versicherten nicht mehr zuzumuten seien dpa

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