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Archiv-Artikel

Studieren darf Geld kosten

KARLSRUHE afp/taz ■ Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Studenten in Deutschland auf Studiengebühren einstellen. Mehrere unionsregierte Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg kündigten gestern die Absicht an, Gebühren von 500 Euro pro Semester zu erheben. Die Karlsruher Richter entschieden, der Bund habe nicht die Kompetenz für eine solche Regelung. Deshalb sei das von Rot-Grün erlassene Verbot von Studiengebühren unzulässig. Sie gaben damit einer Klage unionsgeführter Bundesländer statt. Bundesbildungsministerin Bulmahn warnte die Bundesländer vor übereilten Alleingängen. Nach Überzeugung des Gerichts geben Studiengebühren den Ländern die Chance, die Qualität ihrer Hochschulen zu verbessern.

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