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■ MecklenburgStudienzeit geregelt

Schwerin (AFP) – Studenten in Mecklenburg-Vorpommern müssen künftig innerhalb einer Regelstudienzeit von neun Semestern ihr Studium mit einer Abschlußprüfung beenden. Das am Mittwoch verabschiedete Landeshochschulgesetz sieht allerdings längere Regelstudienzeiten für Medizin, Jura und Theologie vor. Die Regelstudienzeit darf um maximal zwei Semester überschritten werden. Auch wird es möglich, Zulassungsprüfungen für bestimmte Fächer vorzuschreiben.

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