: Studienplatzabbau ist verfassungswidrig
Beim drastischen Abbau von Studienplätzen hat der Senat das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs nicht ausreichend berücksichtigt. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht erneut mehrere abgewiesene BewerberInnen zum Studium der Zahnmedizin an der Freien Universität (FU) zugelassen. taz
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