Studie zum Urlaubsgeld: Jeder Zweite geht leer aus
Nur etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland bekommt Urlaubsgeld, zeigt eine neue Studie. Dabei gehen Frauen häufiger leer aus als Männer.
Die größten Chancen, ein Urlaubsgeld zu erhalten, haben nach Angaben des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. Rund 69 Prozent von ihnen erhalten der Umfrage zufolge einen Gehaltszuschuss für die schönsten Wochen des Jahres. Zum Vergleich: Bei den Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt, sind es lediglich 36 Prozent.
Durchschnittlich können 50 Prozent der Männer, aber nur 41 Prozent der Frauen mit Urlaubsgeld rechnen. Hier komme zum Tragen, dass in den Berufen mit einem hohen Männeranteil – etwa bei Ingenieurberufen und bei anderen technischen Tätigkeiten – überdurchschnittlich häufig Urlaubsgeld gezahlt werde, berichtete Schulten. In Berufen mit hohem Frauenanteil – etwa im Sozial- und Gesundheitsbereich – sei dies deutlich seltener der Fall.
Auch die Region, in der man arbeitet, spielt eine große Rolle. Während im Westen fast die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigen einen Zuschuss zur Urlaubskasse bekommt, ist das in den ostdeutschen Bundesländern nur bei gut einem Drittel der Arbeitnehmer (35 Prozent) der Fall. Hier wirke sich die geringe Tarifbindung der Unternehmen in Ostdeutschland spürbar zulasten der Beschäftigen aus, sagte Schulten.
Die Größe der Betriebe wirkt sich ebenfalls aus. Von den Arbeitnehmern in Kleinbetrieben mit weniger als 100 Beschäftigten erhalten laut WSI nur 37 Prozent Urlaubsgeld. In größeren Betrieben mit über 500 Mitarbeitern steigt der Anteil auf 61 Prozent.
Kein gesetzlicher Anspruch
Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark je nach Branche – zwischen 155 und 2.450 Euro in der mittleren Vergütungsgruppe. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Über sehr hohe Zahlungen können sich dagegen Arbeitnehmer etwa in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Metallindustrie und im Versicherungsgewerbe freuen. Im Öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst.
Einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss für die Urlaubskasse gibt es nicht. Die Sonderzahlungen können vom Arbeitgeber freiwillig geleistet werden oder tariflich vereinbart sein.
In 11 von 22 untersuchten Branchen konnten sich die Beschäftigen zuletzt über eine Erhöhung des Urlaubsgeldes gegenüber dem Vorjahr freuen. Die Anhebungen schwankten laut WSI in den meisten Branchen zwischen 1,0 und 8,7 Prozent. Besonders kräftig fiel die Erhöhung in der chemischen Industrie aus, wo das Urlaubsgeld nahezu verdoppelt wurde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!