: Studie: WAA-Ausstieg kein Problem
Berlin (taz) – Die Bundesregierung müßte bei einem gesetzlichen Sofortverbot der Wiederaufarbeitung deutschen Atommülls im Ausland keine Schadenersatzforderungen durch Frankreich oder Großbritannien befürchten. Das belegt ein Gutachten, das die Umweltschutzorganisation Greenpeace am Montag vorgelegt haben. Darin weist der Autor, der Hamburger Anwalt Ulrich Wollenteit, nach, daß Regreßforderungen dann ausgeschlossen sind, wenn die Bundesregierung nicht selbst einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringt, sondern das Parlament. Frankreich und England können in diesem Fall keine völkerrechtlichen Sanktionen wie Schadenersatz geltend machen.
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