: Stromkonzerne nicht entflechtbar
Die von den Grünen angestrebte Entflechtung der Stromkonzerne in Erzeuger und Netzbetreiber ist zwar wünschenswert, in der Praxis aber nicht machbar, wie der beim Bundeskartellamt für den Energiemarkt zuständige Leiter, Prof. Kurt Markert, gestern mitteilte. „Es würden enorme Verfassungsprobleme entstehen bei einer Enteignung der Stromkonzerne und außerdem in einer womöglich jahrzehntelangen Debatte über die Entschädigung gestritten.“ Der offenbar vom britischen Modell inspirierte Vorstoß der Grünen ist bei der Ausgangslage in Deutschland kaum realisierbar. In England lag die gesamte Stromversorgung bis Ende der 80er Jahre in staatlicher Hand. Im Rahmen der Privatisierung wurde das Hochspannungsnetz für Stromferntransporte ausgegliedert. In Deutschland darf nur aus Gemeinwohlgründen enteignet werden, was die Entflechtungsbemühungen erheblich behindert. dpa
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