: Stromeinspeisung ist verfassungskonform
Schleswig (dpa) – Das Stromeinspeisegesetz ist nach einer Entscheidung des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) verfassungskonform. Nach einem Bericht des Flensburger Tageblatts vom Montag hat das OLG das Gesetz für die Gerichte im Land als verbindlich erklärt. Das Gesetz verpflichtet die Energieversorger, den Produzenten von Ökostrom über dem Markt liegende Vergütungen zu zahlen (Az. 6 U 87/87).
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