Streit um Vergütung durch die VG Wort: Das ganze Geld
An den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft VG Wort verdienen viele Journalisten zusätzliches Geld. Streit gibt es nun um die Höhe.
Mein Urlaubsgeld! Mein Weihnachtsgeld! Mein neuer Computer! Solche Formulierungen hört man oft von freiberuflichen Autoren, die relativ hohe Tantiemen von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort kassieren.
Diese Gelder, die die VG Wort an Urheber und Verlage verteilt, dienen etwa als Vergütung für die Nutzung von Werken in Bibliotheken oder Pressespiegeln. Der Großteil der jährlich ausgeschütteten Beitrage stammt aus der sogenannten Geräte- und Speichermedienvergütung.
Ihre Freude über die Ausschüttungen der VG Wort äußern Autoren aber bevorzugt im kleinen Kreis. Öffentlich redet man nicht gern darüber, dass man von Verwertungsgesellschaften profitiert, denn die haben bekanntlich nicht das beste Image. Das hat vor allem mit der kontroversen Rolle zu tun, die die Gema, die bekannteste der zwölf deutschen Verwertungsgesellschaften, in der Auseinandersetzung mit der Google-Tochter Youtube spielt.
An diesem Wochenende steht der VG Wort in Berlin ein Sitzungsmarathon bevor. Am Freitag treffen sich die Wahrnehmungsberechtigten am Potsdamer Platz, am Sonnabend tagt die Mitgliederversammlung. Die Sitzungen stehen unter ungewöhnlichen Vorzeichen, weil derzeit ausnahmsweise auch das Wirken der VG Wort in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Der Patentrichter Martin Vogel wirft ihr in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vor, sie habe mehrere Hundert Millionen Euro „zu Lasten der Urheber falsch verteilt“.
Vogel streitet vor dem Landgericht München mit der Verwertungsgesellschaft, in der vergangenen Woche hat er dort einen Sieg errungen (Az. 7 O 28460/11). Er argumentiert, dass jemand, der einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen habe, Anspruch auf deren komplette Vergütung habe. Bisher fließen 30 beziehungsweise 50 Prozent der Summe an den Verlag – je nach der Art des Werks.
Die Drohkulisse der VG Wort
Die VG Wort, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil angekündigt hat, argumentiert, ihre Praxis stehe im Einklang mit dem Paragrafen 63a des Urheberrechtsgesetzes. Komplex wird die Causa dadurch, dass das Urteil nur für jene Autoren gilt, die einen kompletten Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben. Diese sogenannten Wahrnehmungsberechtigten unterscheidet die VG Wort von der größeren Gruppe der Bezugsberechtigten, die ihre Rechte nur individuell für ein Werk anmelden; in solchen Fällen ist der Verlag der Anspruchnehmer, er leitet das Geld dann an den Autor weiter.
Die VG Wort malt nun eine Drohkulisse. Nach dem Urteil könne „nicht mehr ausgeschlossen werden, dass bei einer solchen Konstellation der Verlag 100 Prozent der Ausschüttung erhält und der Autor leer ausgeht“. Man brauche unbedingt eine einheitliche Regelung, könne nicht jeden Einzelfall prüfen.
Kleinere Konflikte gibt es auch. Die VG Wort fordert gemeinsam mit der VG Bild-Kunst die Erhöhung von Urheberrechtspauschalen für Speichermedien, etwa USB-Sticks. Die Abgabe soll je nach Leistungsfähigkeit zwischen 91 Cent und 1,95 Euro betragen. Der Branchenverband Bitkom spricht von „Mondtarifen“, die Piratenpartei ist ebenfalls not amused. Daran, dass freie Autoren künftig ein erhöhtes Quasiweihnachtsgeld bekommen, ist die Partei erwartungsgemäß kaum interessiert.
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