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Streit um Tempolimit

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat die Klage des Hamburger Unternehmers Horst Fuhse gegen das Tempolimit auf der A 1 Hamburg-Lübeck zurückgewiesen. Das bestätigte gestern ein Sprecher des Gerichts. Nach dem Urteil der Bundesrichter (Az: BVerwG 3C9.98) erwies „sich der betroffene Streckenabschnitt als besonders unfallauffällig“. Die Tempolimits bestünden daher zu Recht.

Fuhse, 73jähriger Seniorchef einer Mineralölraffinerie in Hamburg-Billbrook, hatte sich darüber geärgert, daß er sich oft spät abends auf dem Heimweg nach Ahrensburg an das Tempolimit von 100 oder 120 Stundenkilometern halten muß, auch wenn die Autobahn frei sei. dpa/Foto: AP

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