: Streit um TV-Fußball jetzt in Karlsruhe
Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt heute darüber, ob Fernsehsender weiterhin über Bundesliga-Fußballspiele und andere Veranstaltungen kostenlos in Kurzbeiträgen berichten dürfen. Nach dem Fernsehstaatsvertrag der Bundesländer hat „jeder in Europa zugelassene Fernsehveranstalter“ das Recht auf eine kostenlose, bis zu 90 Sekunden lange Kurzberichterstattung über Veranstaltungen „von allgemeinem Interesse“. Die Bundesregierung hat NRW, das die Klauseln zur Kurzberichterstattung 1991 als letztes Bundesland verabschiedet hat, verklagt. Sie sieht in dem Staatsvertrag einen Bruch der bundesrechtlichen Gesetzgebungskompetenz und einen verfassungswidrigen Eingriff in die „Eigentumsgarantie“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen