: Streit um Statut beim „Mannheimer Morgen“
Mannheim (dpa) – Um das Redaktionsstatut des Mannheimer Morgen streiten sich Redaktion und Verlag. Der Redaktionsrat teilte gestern mit, er sehe das von Herausgebern und Geschäftsführung gekündigte Statut als nach wie vor gültig an. Zuvor hatte der Verlag das Gegenteil erklärt und sich auf die Begründung eines Arbeitsgerichtsurteils berufen. Das Statut von 1975 räumt dem gewählten Redaktionsrat Mitbestimmungsrechte vor allem bei der Berufung von Redakteuren, Ressortleitern und Chefredakteuren ein.
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