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Streit um Polizeigesetz

In Schleswig-Holstein ist zwischen Innenministerium und Richtern ein Streit um die Auslegung des Polizeigesetzes entbrannt. Sprecher des Justiz- und Innenministeriums bestätigten heute in Kiel, daß zwei Amtsrichter zum einen eine lückenlose Observierung eines Neonazis und zum anderen die Ausrüstung eines verdeckten Ermittlers mit einem Körpersender ablehnen. In beiden Fällen berufen sich die Richter auf das Polizeigesetz. Das Innenministerium kündigte „Gegenvorstellungen“ gegen die Entscheidungen an. „Sollte das Kieler Amtsgericht bei seiner bisherigen Position bleiben, wird eine Änderung des Polizeigesetzes notwendig“, erklärten die Regierungssprecher.

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