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Streit um Friedenspflicht

Frankfurt (ap) - Im Tarifkonflikt der Metallindustrie um die 35–Stunden–Woche bahnt sich ein Streit über die Rechtmäßigkeit von Warnstreiks an. Die IG Metall schrieb am Freitag, sie könne schon ab Montag zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Die Arbeitgeber beharren aber darauf, daß die Friedenspflicht erst im Mai, vier Wochen nach Auslaufen auch der Lohn– und Gehaltstarifverträge, erlischt. Die IG Metall hinterlegte bereits bei allen Arbeitsgerichten Schutzschriften gegen Einstweilige Verfügungen in Sachen Warnstreiks.

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