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Streit über Verjährung im Steuerfall Zwick

München (rtr) – Das Urteil gegen den bayerischen Bäderunternehmer Johannes Zwick wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe hat möglicherweise keinen Bestand. Nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs könnte die Tat verjährt sein. Die bayerische Justiz bekräftigten hingegen gestern ihre Auffassung, daß Zwick nach wie vor wegen der Steuervergehen belangt werden könne. Der Unternehmer war zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

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