in kürze VERBANDSMUFFEL : Streik doch möglich
Verbandsflucht schützt Firmen nicht vor Streik. Wendet ein Arbeitgeber die Tarifverträge an, muss er bei einem Arbeitskampf mit Streik rechnen, entschied das Bundesarbeitsgericht und verpflichtete eine Druckerei, Abmahnungen zurückzunehmen. (Az. 1AZT 142/02) (afp)