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Archiv-Artikel

in kürze VERBANDSMUFFEL Streik doch möglich

Verbandsflucht schützt Firmen nicht vor Streik. Wendet ein Arbeitgeber die Tarifverträge an, muss er bei einem Arbeitskampf mit Streik rechnen, entschied das Bundesarbeitsgericht und verpflichtete eine Druckerei, Abmahnungen zurückzunehmen. (Az. 1AZT 142/02) (afp)