: Strafvollzug versagt
betr.: „Allein im Knast“, taz nrw vom 14.01.07
Allmählich frage ich mich, ob die Landes-Justizministerin sich dumm stellt oder sie die Bürgerinnen und Bürger für dumm verkaufen will? Im Strafvollzugsgesetz § 18 Abs. 1 steht: „Gefangene werden während der Ruhezeit allein in ihren Hafträumen untergebracht. (...)“ Dies bedeutet, dass es nicht nur ein Recht auf Einzelunterbringung gibt, sondern dass der Staat verpflichtet ist, Inhaftierte einzeln unterzubringen. Wenn Frau Müller-Piepenkötter (CDU) nun erklärt, sie wolle Inhaftierten in Jugendknästen eine Einzelunterbringung zusichern, so zeigt dies nur, dass sowohl die Politik als auch der staatliche Strafvollzug dieser Verpflichtung aus dem Gesetz nicht nachgekommen ist. Insofern stellt sich mir einmal mehr die Frage nach der persönlichen Verantwortung dieser Ministerin für die Vorkommnisse in Siegburg. Deshalb sollte sie auch die persönlichen Konsequenzen ziehen und nicht herumlamentieren. Aber auch der Chef des Bundes der Strafvollzugsbediensteten bekleckert sich mit seiner Äußerung nicht mit Ruhm, dass Einzelunterbringung zwar teuer sei. Bitteschön??!! - Das weiß man doch nicht erst seit heute und das wird man doch sicherlich berücksichtigt haben, als man den 1. Absatz des § 18 des Strafvollzugsgesetzes in das Gesetz hineingenommen hat. Mir scheinen diese Äußerungen alle nicht von großer Lauterkeit geprägt zu sein. Alle Verantwortlichen sollten den Mut haben, sich einzugestehen, dass der Strafvollzug – sowohl in seinem politischen Konzept als auch in seiner praktischen Durchführung – versagt hat. Siegburg ist EIN Beispiel dafür. GERD WITTKA, Gelsenkirchen