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Strafverfolgung in DDR wird leichter

Augsburg (dpa) - Ehemals führende Geheimdienstleute des Staatssicherheitsdienstes der DDR müssen jetzt damit rechnen, wegen vermuteter Straftaten angeklagt und vor Gericht gestellt zu werden - so Bundesjustizminister Hans Engelhard (FDP). Außer den Namen des ehemaligen Geheimdienstschefs Markus Wolf erwähnte Engelhard auch den des in die DDR übergelaufenen Doppelagenten Hans-Joachim Tiedge. Gegen beide besteht in der Bundesrepublik Haftbefehl.

Zur Begründung verwies der Minister auf einen Beschluß, den das Ostberliner Stadtgericht in der vergangenen Woche gefaßt hatte. Im Zusammenhang mit dem Auslieferungsantrag westdeutscher Justizbehörden für die in der DDR gefaßte mutmaßliche RAF-Terroristin Susanne Albrecht, hatten die Richter entschieden, „daß nach Inkraftreten des 1. deutschen Staatsvertrags Rechts- und Amtshilfe nicht mehr vorrangig nach den Maßstäben der Beziehungen zu anderen Staaten, sondern zunehmend nach innerstaatlichen Grundsätzen behandelt werden müssen“.

Für den Bundesjustizminister bedeutet dies, daß die Justizbehörden der DDR und der Bundesrepublik künftig so miteinander umgehen werden, wie zwischen Bundesländern üblich. Angesprochen auf andere, in der DDR festgenommene mutmaßliche Terroristen der RAF, meinte Engelhard, er rechne damit, daß in Kürze Inge Vieth und „weitere“ Tatverdächtige ausgeliefert werden.

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