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Strafnachlaß für Polittäter

Italien macht Ernst mit der „Aussöhnung“ / Eine breite Koalition bringt ihre Vorstellungen zur Strafreduktion ins Parlament / Aus „lebenslänglich“ werden 21 Jahre, andere Strafen werden halbiert  ■  Aus Rom Werner Raith

Noch sind nicht alle Hürden genommen, doch die Ex -Kombattanten des „Bewaffneten Kampfes“ wie auch Rechtsterroristen in Italien können sich aller Voraussicht nach auf eine starke Reduzierung ihrer Strafen freuen: „lebenslängliche“ Strafen reduzieren sich auf 21 Jahre, vorzeitige Bewährung bei guter Führung. Alle anderen Strafen werden halbiert. Nur wer wegen „strage“, zu deutsch etwa „Blutbad“, verurteilt ist, bekommt keine Reduktion. Das betrifft vor allem neofaschistische Attentate, wo unzählige auch völlig unbeteiligte Menschen in Gefahr gebracht oder getötet wurden.

Dies sind die Vorstellungen, die eine interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten und Senatoren in den beiden Kammern des Parlaments eingebracht hat. Mit Unterzeichnern, die gänzlich außer Verdacht stehen, etwas mit Terroristen am Hut zu haben: etwa Maria Fida Moro, christdemokratische Senatorin und Tochter des von den Roten Brigaden entführten und ermordeten Parteipräsidenten Aldo Moro, oder Ferdinando Imposimato, linksunabhängiger Senator und Bruder eines in Neapel erschossenen Gewerkschafters. Eine überaus breite Allianz: Antragsteller sind unter anderem die ehemaligen Parteichefs Flaminio Piccoli (DC), Giacomo Mancini (PSI), der Justizsprecher der Kommunistischen Partei, Cesare Salvi, der Fraktionsführer der Linksunabhängigen, Stefano Rodota, Emilio Vesce von der Radikalen Partei (selbst als Mitglied der „Autonomia operaia“ jahrelang in Haft, dann freigesprochen), Franco Russo von der Democrazia proletaria, Marco Beato von den Grünen.

Zwar hat die Initiative bereits eine Reihe von Polemiken speziell innerhalb der DC ausgelöst, doch alles in allem wird die „Geste der Befriedung“ (Imposimato) wohl nicht mehr aufzuhalten sein - in diesem Fall nämlich hätten die Befürworter der Aktion eine Alternative bereit, die nach Sondierungen in jedem Fall eine Mehrheit bekäme, den Hardlinern aber noch weniger schmeckt: eine parlamentarische Entschließung, in der der Staatspräsident „angesichts des offensichtlichen Endes des 'Bewaffneten Kampfes‘ und den zahlreichen selbstkritischen Reflexionen der seinerzeitigen Kombattanten zur umfangreichen Ausübung seines Gnadenrechts“ für einsitzende politische Straftäter aufgefordert wird.

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