: Strafe für Betteln
„Organisiertes Betteln“ in Schleswig-Holstein soll nach dem Willen des Städtetages mit Verwarnungsgeldern zwischen fünf und 75 Mark geahndet werden. „Vor allem Kinder rumänischer Asylbewerber werden zunehmend ein Problem“, sagte der Geschäftsführer des Städtetages, Karl-Ludwig Schmiing. Als Ideengeberin darf sich die Stadt Nienburg (Niedersachsen) fühlen, die das Problem durch „Verwarnungsknöllchen“ schlagartig gelöst habe. Derzeit werde geprüft, ob das schleswig-holsteinische Sammlungsgesetz eine Handhabe biete. Danach gebe es eine Genehmigungspflicht, wenn das Betteln nicht zum individuellen Bedarf, sondern organisiert erfolge.
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