: Strafantrag wegen Datenschutz
Mainz (dpa) - Die Datenschutzkommission beim rheinland–pfälzischen Landtag hat zum ersten Male in ihrer über zehnjährigen Tätigkeit einen Strafantrag wegen Verletzung des Datenschutzgesetzes gestellt. Das Gremium greift damit einen Fall auf, bei dem die Adressen von Bauwilligen ohne deren Einverständnis in einem speziellen Publikationsorgan, einem sogenannten Bautennachweisanzeiger, veröffentlicht worden waren. Der Vorsitzende der Datenschutzkommission Leo Schönberg (CDU) sagte in Mainz, die Umstände sprächen dafür, daß der Verlag die Anschriften von einem Mitarbeiter einer Behörde erhalten habe.
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