: Strafantrag gegen Vichy-Polizeichef
Paris (afp) — Die Pariser Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch Strafantrag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen René Bousquet, den einstigen Polizeichef der Vichy-Regierung, gestellt. Das Berufungsgericht entscheidet am 8. Oktober über den Antrag und damit die Einleitung eines Verfahrens.
Der heute 81jährige Bousquet war von April 1942 bis Dezember 1943 unter deutscher Besatzung Generalsekretär der französischen Polizei mit Ministerrang.
Er wurde 1949 von dem zur Aburteilung von einstigen Mitglieder der Vichy-Regierung gebildeten Hohen Gerichtshof zu fünf Jahren Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Das Urteil wurde aber nicht vollstreckt, weil Bousquet trotz seines Amtes angeblich die Résistance unterstützt hatte.
Ein Verband von Hinterbliebenen von NS-Opfern unter Vorsitz des Anwalts Serge Klarsfeld klagt jetzt an, daß der Polizeichef Deportationen von Juden veranlaßt haben soll. Unter anderem sollen seine Anweisungen im August 1942 zum Transport von 194 Kindern in Vernichtungslager geführt haben.
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