Störaktion in Cottbus: Umweltaktivisten müssen nicht zahlen
Vattenfall hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Umweltaktivisten. Das entschied das Landgericht Cottbus am Dienstag. Die Aktivisten hatten sich 2013 bei Cottbus an Bahngleise gekettet und so den Tagebaubetrieb gestört. Ein Erfolg für Vattenfall: Die Umweltschutzorganisation Greenpeace muss solche Aktionen künftig unterlassen. Sonst drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Haft. Greenpeace nannte die Aktion gelungen, weil sie die Diskussion um einen Ausstieg aus der Kohleverstromung vorangebracht habe. (dpa)
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