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■ StichwortJustitias Freischuß

Der Freiversuch im Ersten juristischen Staatsexamen, der sogenannte Freischuß, wurde 1990 erstmals probeweise in Bayern angeboten. Durch die Änderung des Deutschen Richtergesetzes wurde er bundesweit möglich, bis Herbst 1993 in allen Bundesländern eingeführt. Er besteht aus drei Komponenten, die sogenannte „Abschichtung“ ist aber nicht in jedem Land möglich.

Z Die Examensanmeldung muß bis zum Ende des 8. Fachsemesters erfolgen. Der Versuch gilt als nicht unternommen, falls der Kandidat durchfällt.

Z Ein bestandenes Examen kann zur Notenverbesserung wiederholt werden.

Z Examensklausuren können etappenweise, z.B. ab dem 6. Semester, geschrieben werden (sog. Abschichtung). ca

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