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Stichwort Maastricht

■ Die weitreichenden Beschlüsse vom Dezember letzten Jahres zur Zukunft der Europäischen Gemeinschaft

Hamburg (dpa) — Mit dem Reformpaket für eine Europäische Union hatten die Staats- und Regierungschefs im Dezember vergangenen Jahres im niederländischen Maastricht eine neue Etappe in der fast 35jährigen Geschichte der Europäischen Gemeinschaft eröffnet. Die wichtigsten Entscheidungen lauten:

1. Die EG will spätestens 1999 eine gemeinsame Europa-Währung einführen. Der Startschuß kann schon 1997 fallen, wenn eine Mehrheit der EG-Staaten den strengen volkswirtschaftlichen Härtetest (gesunde Staatsfinanzen und niedrige Teuerungsraten) bestehen. Über die Stabilität der neuen Währung Ecu wird eine unabhängige EG-Notenbank wachen. Der Sitz dieser Notenbank ist noch ungewiß.

2. Die bisherige Abstimmung in der Außenpolitik wird durch eine enge gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in allen maßgeblichen Bereichen ersetzt. Die Leitlinien dafür müssen zwar auch künftig einstimmig beschlossen werden, bestimmte Aktionen können jedoch in folgenden Bereichen mit Zweidrittelmehrheit eingeleitet werden: KSZE-Prozeß, Abrüstung, Kontrolle von Waffenexporten und die Nichtverbreitung von Kernwaffen.

3. Zum erstenmal nimmt sich die EG ausdrücklich vor, allmählich eine eigenständige Verteidigungspolitik mit der Westeuropäischen Union (WEU) als ausführendem Organ zu entwickeln. Dies soll den Aufgaben der Nato, die das wesentliche Forum für die Verteidigung in Europa bleibt, aber nicht zuwiderlaufen.

4. Das Europaparlament muß zunächst auf ein Initiativrecht verzichten. Es erhält aber gegenüber dem Ministerrat ein stärkeres Gewicht bei der Ausgestaltung von EG-Gesetzen, und zwar in den Bereichen Forschung, Gesundheit, Kultur und Verbraucherschutz.

6. Die EG hat zwar eine gemeinsame Visumpolitik vereinbart, die Asyl- und Einwanderungspolitik bleibt aber auf der unverbindlicheren Ebene der Abstimmung zwischen Regierungen stehen. Der Verbraucherschutz, die Industriepolitik und die Kultur werden als neue Aufgaben festgehalten, nicht aber die Energie. Die bevorstehende Sozialgesetzgebung unterschrieben nur elf Länder, nicht die Briten.

7. Neu geschaffen wird auch eine „europäische Staatsbürgerschaft“, die jedem EG-Bürger in jedem Mitgliedstaat bei Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht zugesteht.

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