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Steuerreform erhöht Länderdefizit

Bonn (dpa) - Die kommunalen Spitzenverbände fordern übereinstimmend eine Erhöhung ihres Anteils an der Lohn– und Einkommenssteuer von 15 auf 16 Prozent vom 1. Januar 1989 an. Damit sollen „überproportionale“ Belastungen der Städte und Gemeinden gegenüber Bund und Ländern im Zuge der Steuerreform 1990, rückläufige Gewerbesteuer–Einnahmen und der „ungebrochene Anstieg der Sozialhilfeausgaben“ ausgeglichen werden. Auf diese Forderung, die die Lohn– und Einkommenssteuereinnahmen der Kommunen nach vorläufigen Berechnungen um knapp zwei Milliarden Mark erhöhen würde, einigte sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunalverbände rechnen vor, sie hätten aus dem Finanzierungspaket von 18,2 Milliarden Mark durch den Abbau steuerlicher Subventionen Anspruch auf einen Anteil von 4,4 Milliarden Mark. Bisher würden ihnen jedoch nur 3,5 Milliarden Mark zugestanden. In einer zweiten Entschließung werden die Länder erneut aufgefordert, das Sozialhilfesystem zu reformieren. Bernrath erläuterte, die Gemeinden wollten eine Reform, die die Leistungen für die Sozialhilfe–Empfänger stärker am tatsächlichen Verbrauch vergleichbarer unterer Einkommensgruppen orientiere. Der Beschluß der Sozialminister der Länder gehe darüber hinaus.

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