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Steuerrecht wird weiter reformiert

BERLIN rtr ■ Das Bundeskabinett soll am 15. August über weitere Reformen des Unternehmensteuerrechts entscheiden. Dabei werde überlegt, Firmen die zeitlichen Voraussetzungen für den steuerfreien Verkauf bestimmter Beteiligungen zu erleichtern, sagte eine Ministeriumssprecherin gestern. Dabei geht es um „einbringungsgeborene“ Anteile. Das seien Aktivitäten, die Konzerne ausgegründet und dann gegen einen Beteiligungsanteil in eine neue selbstständige Gesellschaft mit eingebracht haben. Die Sperrfrist für einen steuerfreien Verkauf solcher Beteiligungen von derzeit sieben Jahren solle verkürzt worden, so die Sprecherin. Entscheidungen gebe es aber noch nicht. Grundrichtung der Änderungen sei es, insbesondere Personengesellschaften Umstrukturierungen zu erleichtern. Weitere steuerliche Nettoentlastungen seien dagegen nicht geplant.

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