Steuergeschenke für Banken: Alleingang der Abteilungsleiter

Wenn Banken Tätigkeiten auslagern, sparen sie nicht nur bei den Gehältern. Durch ein Schlupfloch verringert sich die Steuerlast. Kritik kommt vom Bundesrechnungshof.

Schönes Schnäppchen: Eifrige Finanzbeamte halfen den Banken beim Steuersparen. Bild: ap

HAMBURG taz | Banken sparen mit dem Auslagern von klassischen Banktätigkeiten kräftig Steuern: 50 Millionen Euro sollen es in den vergangenen Jahren gewesen sein, so eine Schätzung des Bundesrechnungshofs.

Der wirft führenden Beamten in den bundesdeutschen Finanzbehörden vor, sich jahrelang über geltende Gesetze hinweggesetzt und obendrein die illegale Steuerbefreiung für Kreditfabriken nun auch noch verlängert zu haben.

Was früher tausende Bankangestellte in hunderten Filialen vor Ort machten, erledigt heute oft eine einzige sogenannte Kreditfabrik mit wenigen Beschäftigten für das ganze Bundesgebiet. Banken und Sparkassen lagern banktechnische Leistungen, insbesondere für die Abwicklung von Zahlungen, Überweisungen und Darlehen, zunehmend auf eigenständige Dienstleistungsunternehmen aus.

Eigentümer der Kreditfabriken bleiben üblicherweise die Banken selber. Sie profitieren dabei von der rationelleren Abwicklung und von niedrigeren Tariflöhnen. Wie jede Dienstleistung ist auch dieser Service grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eigentlich, denn in der Praxis fand sich ein Schlupfloch: Die Leistungen der Kreditfabriken wurden auf dem Verwaltungswege von der Mehrwertsteuer befreit.

Grundlage dafür ist lediglich ein Beschluss der Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern aus dem Jahr 2008. Der Alleingang der Beamten erfolgte angeblich im Vorgriff auf eine angestrebte gesetzliche Regelung. Dazu kam es jedoch nie.

Bundestag hat den Rabatt nie beschlossen

Die schwarz-gelbe Bundesregierung sowie der Bundesrat schlugen zwar in zwei Gesetzgebungsverfahren vor, Bank- und auch Versicherungsfabriken von der Mehrwertsteuer zu befreien, doch der Bundestag griff beide politisch heißen Eisen nicht auf. Derzeit ist keine erneute Gesetzesinitiative in Sicht. Was bleibt, ist der eigenmächtige Beschluss der Finanzämterabteilungsleiter, Kreditfabriken von der Steuer zu befreien.

„Es ist unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit sich hier Finanzbehörden über geltende Gesetze hinwegsetzen“, klagt Jörg Reinbrecht, Bankexperte von Ver.di in Hannover. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer fördere das Outsourcing und führe damit zum Abbau von Arbeitsplätzen und zur Verschlechterung von Arbeitsbedingungen in den ausgelagerten Bereichen: „Es sollte dringend geklärt werden, ob Vertreter von betroffenen Unternehmen hier Einfluss genommen haben“, so Reinbrecht.

Kritik kommt auch vom Bundesrechnungshof in Bonn. Präsident Dieter Engels sieht „dringenden Handlungsbedarf“. Die Steuerbefreiung der Kreditfabriken sei „ohne gesetzliche Grundlage“. In einem Sondergutachten der Behörde heißt es, dass Bund und Ländern bislang schon mindestens 50 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgangen seien.

Ein Ende rückt in weite Ferne. Zwar rudert man im Bundesfinanzministerium nun zurück, zwischenzeitlich hätten sich die Steuerabteilungsleiter nochmals mit der Angelegenheit befasst und ihren Beschluss geändert. Beschlossen wurde jedoch eine Übergangsregelung, wodurch es die millionenschwere Steuerbefreiung für ein weiteres Jahr geben soll.

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