■ Grenzpendler: Steuerentlastung
Bonn (dpa) – Grenzpendler, die im Ausland wohnen, aber überwiegend in Deutschland arbeiten, werden ab 1994 an den typischen Familienentlastungen wie dem Kinderfreibetrag beteiligt. Voraussetzung ist, daß sie mindestens 90 Prozent ihrer Bezüge in Deutschland und höchstens 12.000 Mark jährlich im angrenzenden Ausland verdienen. Damit verzichtet der Staat jährlich auf hundert Millionen Mark Steuereinnahmen.
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