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Steuerbescheide sind vorläufig

In Bremen werden Einkommensteuerbescheide aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Familien- Entlastung künftig einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten. Damit stellt sich Bremen gegen das Bundesfinanzministerium, das rückwirkende Entlastungen vor dem Jahr 2000 nicht zulassen will. Andere Bundesländer haben bereits Vorläufigkeitsvermerke beschlossen. dpa

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