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■ StasifunktionäreKeine Privatiers

Karlsruhe (AFP) – Stasifunktionäre, die zwischen 1984 und 1989 rund 32 Millionen Mark aus der Westpost der DDR-Bürger plünderten, haben sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht wegen Unterschlagung strafbar gemacht. Voraussetzung für eine Unterschlagung sei, daß der Täter sich das Geld „zueignet“. Die Beschuldigten hätten es jedoch nicht behalten, sondern dem Staatshaushalt der DDR zugeführt.

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