: Stasi-Mitarbeit
Zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg gestern einen 54jährigen Frührentner verurteilt. Er hatte in den 70er Jahren im Auftrag des Staatssicherheitsdienstes der DDR strategisch wichtige Objekte im Raum Bremerhaven ausgekundschaftet. Neben der Strafe entzog das Gericht dem 54jährigen für die Dauer von drei Jahren die bürgerlichen Ehrenrechte und erklärten sein Vermögen in Höhe von 8 000 Mark für verfallen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen