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Stasi-Check erlaubt

■ Karlsruher Richter weisen Gysis Klage ab

Karlsruhe (AFP) – Der Chef der PDS- Gruppe im Bundestag, Gregor Gysi, muß sich von einem Bundestagsausschuß auf frühere Stasi-Verstrickungen überprüfen lassen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) entschied, die Abgeordnetenrechte würden durch eine solche Überprüfung nicht verletzt. Allerdings seien den Betroffenen dabei Beteiligungsrechte einzuräumen. Gysi erklärte, er fühle sich daher durch die Entscheidung in seiner Position gegenüber dem Immunitätsausschuß des Bundestages „eindeutig gestärkt“. Der Immunitätsausschuß des Bundestages hatte im Februar 1995 wegen „konkreter Anhaltspunkte“ für einen Verdacht auf Stasi-Mitarbeit ein solches Verfahren gegen Gysi eingeleitet. Wegen der daraufhin von Gysi angestrengten Klage in Karlsruhe ruhte das Überprüfungsverfahren und ist bisher nicht abgeschlossen. Seite 4

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