: Stasi-Beauftragter: Akteneinsicht neu regeln
■ taz-Interview: Präsident und Direktor der Stasi-Akten-Behörde wünschen Akteneinsicht für Betroffene
Berlin (taz) — Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der BürgerInnen müsse für die Betroffenen auch im Umgang mit den Stasi-Akten gelten. Darauf pochen der Präsident der Stasi-Akten-Behörde, Jochen Gauck, und der Direktor des Hauses, Dr. Hans Jörg Geiger. In einem taz-Interview kritisieren die beiden die „strengen Regelungen“ des Einigungsvertrages. Er schließt Akteneinsicht der Betroffenen aus und knüpft das Auskunftsrecht an restriktive Voraussetzungen.
„Als Dauerzustand wäre diese Rechtslage nicht hinnehmbar“, so der ehemalige bayerische Datenschützer Hans Jörg Geiger, das Recht auf Akteneinsicht müsse „Kernpunkt des späteren Gesetzes“ werden.
Erst jenes Gesetz, und nicht die „in Kürze“ fertige „Vorläufige Benutzerordnung“ dürfte sich also alten Forderungen und Vorstellungen von Bürgerkomitees annähern.
In diesem Sinne diskutiert auch die Bundestagsfraktion Grüne/Bündnis 90. Sie sprach sich diese Woche dafür aus, „primär“ initiativ zu werden, „für eine baldige gesetzliche Regelung, die über die Beschränkungen des Einigungsvertrages hinausgeht“.
Kernpunkte ihrer Forderungen sind das Einsichtsrecht für Betroffene, der freie Zugang für die Forschung und das Ausschließen einer direkten Nutzung und Weitergabe des Materials an Nachrichtendienste. SEITE 5 UND 10
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