: Standesamt in Erfurt bleibt zu
ERFURT epd ■ Die Standesämter in Thüringen bleiben nach dem Willen der Landesregierung für „Homoehen“ geschlossen. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über gleichgeschlechtliche Partnerschaften sei für deren Registrierung das Landesverwaltungsamt in Weimar zuständig, teilte das Innenministerium gestern mit.
Zugleich betonte das Ministerium seine Auffassung, das am 1. August in Kraft tretende Lebenspartnerschaftsgesetz sei verfassungswidrig. Die vom Bundestag verabschiedete Regelung sei mit Artikel 6 des Grundgesetzes „nicht vereinbar“, hieß es.
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