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Stadtverordnete denken an ihre Zukunft

Ost-Berlin. Die 138 Abgeordneten im Ostberliner Stadtparlament können bei der erwarteten vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode durch Gesamtberliner Wahlen mit einem Übergangsgeld von 10.800 Mark rechnen. Die Stadtverordnetenversammlung im Roten Rathaus beschloß gestern einstimmig ein Abgeordnetengesetz, in dem unter anderem die Finanzierung der parlamentarischen Arbeit geregelt wird. Danach enthalten ausscheidende Abgeordnete ein Übergangsgeld in Höhe der monatlichen Entschädigung von 1.800 Mark für die Dauer von drei Monaten. Dies erhöht sich auf das Sechsfache, wenn die Wahlperiode vorzeitig beendigt wird. In dem gemeinsam von den Koalitionsparteien SPD und CDU sowie der Opposition von PDS, Bündnis 90/ Grünen und Liberalen verabschiedeten Gesetz wird auch ein Kündigungsschutz zur beruflichen Tätigkeit festgeschrieben. Dies soll auch für private Unternehmen gelten.

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