: Stadträtin gegen „Wohnortprinzip“
Berlin. Gegen das sogenannte Wohnortprinzip beim Schwangerschaftsabbruch hat die Stadträtin für Gleichstellungsfragen beim Ostberliner Magistrat, Eva Kunz (SPD), protestiert. Nach dieser von der Bonner Regierungskoalition geplanten Regelung werde eine Westberlinerin, die in der Charite abtreiben läßt, bestraft. Obwohl die kürzlich verabschiedete Ostberliner Verfassung die Übernahme der DDR-Fristenlösung für Gesamt-Berlin vorsieht, wolle die Bonner Führung offensichtlich den „paradoxen Zustand von zwei rechtlichen Regelungen für eine Stadt“ einführen. Eva Kunz erinnert an zahlreiche Proteste von DDR-Frauen gegen die Einführung des bundesdeutschen Paragraphen 218. „Wieder einmal wurde die Politik, die Frauen auf ihrem ureigensten Gebiet betrifft, über ihre Köpfe hinweg gemacht.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen